Diesmal hat es leider länger gedauert, bis ich die Antwort (und auch die nächste Frage) einstellen konnte – aber manchmal sind andere Dinge wichtiger!
Jetzt aber zur Antwort: Eigentlich stecken zwei Fragen in der Quizfrage #5.
(1) Darf ich solche Fotos machen?
(2) Darf ich diese Fotos veröffentlichen?
Die Antworten fallen – leider – auseinander. Ich darf die Fotos zwar machen, aber – und das ist ganz wichtig – ich darf sie nicht veröffentlichen. Gemäß § 22 KUG dürfen Bildnisse nur mit Zustimmung des Abgebildeten veröffentlicht oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Von dieser Grundregel gibt es nur wenige Ausnahmen – diese sind in § 23 KUG geregelt. Keine dieser Ausnahmen paßt auf meinen in Quizfrage #5 geschilderten Fall. Daher ist für eine Veröffentlichung (und das Hochladen und Einstellen in soziale Netzwerke wie z.B. Twitter, Facebook ist eine Veröffentlichung) grundsätzlich eine Zustimmung der abgebildeten Personen notwendig!